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Benutzerregeln

Benutzungsregeln Waldseilgarten Höllschlucht GmbH & Co. KG

1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Waldseilgartens durchlesen. Der Verantwortliche
bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er – bzw. weitere teilnehmende Erwachsene – diese Benutzungsregeln
zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner
Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln durchgelesen, mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen hat
und mit ihnen einverstanden ist. Die Benutzung des Waldseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf
eigene Gefahr. Für die Haftung der Betreiber gilt Ziffer 7.

2. Der Waldseilgarten ist für alle Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr benutzbar, die nicht an einer Krankheit
oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Waldseilgartens eine
Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder vom 6. bis zum vollendeten
9. Lebensjahr müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. Personen die alkoholisiert sind oder unter
Einfluss von Medikamenten oder Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Waldseilgarten zu begehen.

3. Es dürfen beim Begehen des Waldseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den
Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefon, Kamera, etc.).

4. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitsdemonstration vor dem
Begehen des Waldseilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen des Veranstalters/Trainers sind bindend.
Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers
können die betreffenden Teilnehmer vom Waldseilgarten ausgeschlossen werden.

5. Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Verbindungsmittel) muss nach Anweisung des Veranstalters/Trainers
benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Waldseilgartens nicht
abgelegt werden, muss auf dem Gelände bleiben und ist 3 Stunden nach Aushändigung wieder zurückzugeben.
Bei zwischenzeitlichem Toilettenbesuch muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einer Aufsicht
kontrolliert werden.

Der Sicherungsring muss immer am Beginn eines jeden Parcours in das Sicherungsseil eingeführt werden (siehe Beschilderung). Zusätzlich wird ein weiterer Sicherungskarabiner parallel dazu mit eingehängt. Die Karabiner der Höhensicherungsgeräte für die Aufstiege werden direkt in den Anseilring gehängt. Bei den Stationswechseln von einem Element auf das andere, wird immer erst der Karabiner umgehängt und anschließend der Sicherungsring an den Fixpunkten vorbei ins nächste Sicherungsseil geführt. Bei den Seilrutschen wird die Rolle an der Hilfsschnur zum Podest gezogen und anschließend der freie Sicherungskarabiner in den Metallring unterhalb der Rolle eingehängt. An den Landebereichen der Seilrutschen wird wieder der Sicherungskarabiner als erstes ausgehängt
und dann der Sicherungsring am nächsten Fixpunkt aus dem Sicherungsseil herausgeführt.

Die Anwendung der Sicherungsmittel muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters/Trainers erfolgen,
im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen. Von den Podesten der Seilrutschen darf nur sitzend, nach vorne
in Richtung des Seilverlaufes abgesprungen werden. Die Flug und Landebahn muss frei sein, bei der Landung
mitlaufen.

6.  Die Betreiber haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.

7. Der Zutritt in den schwierigen Parcours (Nr. 5) ist erst nach erfolgreicher Begehung der vorhergehenden Parcours (1-4 u. 6+7) gestattet. Der schwierige Parcours ist erst ab dem 16. Lebensjahr begehbar.

8. Jede Station darf nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.

9. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Personen die sich nicht an die Benutzerregeln halten, vom Betrieb des Waldseilgartens auszuschließen und den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Waldseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

10. Für eventuelle Schäden an Kleidung durch Baumharz o.ä. übernimmt der Betreiber keine Haftung.

11. Auf dem gesamten Waldseilgarten Gelände herrscht Rauchverbot!

Benutzungsregeln Waldseilgarten Höllschlucht GmbH & Co. KG
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