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Benutzerregeln

Benutzungsregeln Waldseilgarten Höllschlucht GmbH & Co. KG

1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Waldseilgartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Waldseilgarten betreten darf. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzerregeln durchgelesen, mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Namen der Minderjährigen (mit Geburtsdatum) werden auf die Rückseite geschrieben.

2. Die Benutzung des Waldseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung der Betreiber gilt Ziffer 8.

3. Der Waldseilgarten ist für alle Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr benutzbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Waldseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Bei Begehung mit behinderten Menschen bitten wir um Rücksprache. Kinder von 6 bis vollendetem 12. Lebensjahr müssen in permanenter und unmittelbarer Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. Personen die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Medikamenten und Drogen stehen, sind nicht berechtigt den Waldseilgarten zu begehen.

4. Es dürfen beim Begehen des Waldseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefon, Kamera, etc.)

5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Waldseilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen des Veranstalters / Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Waldseilgarten ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainer übernehmen die Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Die vom WSG ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherheitsleine mit Karabinern) muss nach Anweisung des Veranstalters/Trainers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Waldseilgartens nicht manipuliert oder abgelegt werden, muss auf dem Gelände bleiben und ist 3 Stunden nach Aushändigung wieder zurückzugeben. Bei zwischenzeitlichem Toilettenbesuch muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einer Aufsicht kontrolliert werden.

Die beiden Sicherungskarabiner müssen immer im rot markierten Sicherungsstahlseil oder im roten Ring der Seilrutsche gegengleich eingehängt sein. Beim Umhängen darf immer nur ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt, bzw. umgehängt werden. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil oder den anderen oben genannten Sicherungspunkten ausgehängt werden! Die Auf-/ Abstiegssicherung erfolgt mit den Lasthaken der Höhensicherungsgeräte direkt in den Anseilring des Klettergurtes. Ein Karabiner der Selbstsicherungsschlinge wird als Backup in die Öse oberhalb des Lasthakens eingehängt.

Die Anwendung des Sicherungskarabiners muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters / Trainers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.

6.  Von den Podesten der Seilrutschen darf nur korrekt selbstgesichert, sitzend, nach vorne in Richtung des Seilverlaufes abgesprungen werden. Die Flug- und Landebahn muss frei sein. Bei der Landung mitlaufen.

7. Die Betreiber haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haften die Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstalter oder Führung betrauter Personen.

 

8. Der Zutritt in den sehr schwierigen Parcours (Nr. 5) ist erst nach erfolgreicher Begehung der vorhergehenden Parcours (1 - 4, sowie 6 + 7) gestattet. Der schwierige Parcours ist erst ab dem 16. Lebensjahr mit zusätzlicher Sondereinweisung begehbar.

9. Jede Station darf nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.

10. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Personen die sich nicht an die Benutzerregeln halten, vom Betrieb des Waldseilgartens auszuschließen. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesen Fällen keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Waldseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

11. Für eventuelle Schäden an Kleidung durch Baumharz o.ä. übernimmt der Betreiber keine Haftung.

12. Auf dem gesamten Waldseilgarten Gelände herrscht Rauchverbot!

Benutzungsregeln Waldseilgarten Höllschlucht GmbH & Co. KG
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